Schwübitzer Namen. Namen die erklangen und verstummten.

Durch die Jahrhunderte hindurch glich Schwürbitz einem Bienenhaus. Unablässig flogen sie hier ein und aus, die immer neuen Interessenten. Sie kamen, rodeten, bauten, kauften oder heirateten ins Dorf. Sie versuchten ihr Glück, gaben ein langes oder kurzes Gastspiel und gingen wieder. Familien, die seit Bestehen der Ortschaft einen angestammten Platz hier innehaben, sind nicht erwiesen. Und Namen, die so, wie sie vor einigen Jahrhunderten schon urkundlich genannt werden, noch heute unverändert anzutreffen sind, lassen sich buchstäblich an den Fingern einer Hand abzählen. Es sind die Namen Fischer, Pülz, Schuberth, Vogel und Zethner.

Wir erinnern uns der frühen Tage der Ortschaft. Da trat ein Hermann Heinlein aus Swurbs ums Jahr 1342 in einem Streitfall als Zeuge auf. Schon 60 Jahre später, als die Zeit der Rodungen begann, sind unter den Schwürbitzer Forstzinspflichtigen allein sechs mit Namen Heimblein, Heinle und Heinelein erwähnt. Rund zwei Jahrhunderte lang erschien der Name in ununterbrochener Reihenfolge in den Annalen. Dann erlosch er für immer.

Nicht anders verhält es sich mit den Namen Krig und Schwalb. Da hatte, wie wir wissen ein Christoph Schwalb aus Lichtenfels im Jahre 1582 von einem Claus Krig zu Schwürbitz eine Reut erworben, genannt, der „Schafferteich“. Zu den Forstknechten, die im Jahre 1571 dem
Lichtenfelser Forstmeister unterstanden, zählte Claus Krigs Vater Hanns Krig. Dessen Mutter Anna, „Contzen Krigs seelige wittib“, hatte 1567 „eine reut an der gerytzen“ inne, vermutlich eben jenen Schafteich. Durch drei Generationen also hielt sich der Name Krig in Schwürbitz,
der weit bekanntere Name Schwalb sogar drei Jahrhunderte lang: dann verloren sie sich in der Umgebung. Denken wir an die Schultheißen, die uns zweimal in der Geschichte der Ortschaft in ihrer Sechszahl vereint genannt werden; einmal in den Gemeinderechnungen des Jahre
1681, ein andermal auf der im Jahre 1725 gegossenen Rathausglocke. Ein Hanns, ein Peter und ein Lorenz Prediger war unter ihnen: Drei Träger eines Namens, der viele Jahrzehnte lang im Leben des Dorfes Klang und Gewicht besaß, um dann Ende des vorigen Jahrhunderts, als
schließlich nur Töchter da waren, die sich durch ihre Heirat mit anderen Namen verbanden, ganz zu verstummen.

Dutzende ähnliche Beispiele könnten sich hier anreihen. Aufschlussreicher aber ist es, noch einmal zu den Gemeinderechnungen 1851/1852 zurückzukehren. Denn sie zeigen uns, dass der Zuzugsdrang nach Schwürbitz, dessen sich schon die Ganherren trotz hohen Zuzugsgeldes
kaum zu erwehren wussten, unvermindert lebhaft war. Und unvermindert hoch war das Bürgeraufnahmegeld, wie es nunmehr genannt wurde.

Fünf Antragsteller wurden im Jahre 1851 in die Gemeinde aufgenommen: Georg Pohl, Christoph Renner, Georg Mahr und Paulus Söllner für je 8 Gulden, Georg Übel für 10 Gulden. Letzterer ist uns bekannt; er war der Pflegesohn der steinreichen Frau von Gradl aus dem Landrichterhaus, für ihn waren 2 Gulden mehr als üblich leicht zu verkraften. Einem sechsten Antragssteller, „der sich wegen eingetretenen Sterbefalles nicht verehelichte und damit nicht ansässig machte“, wurden seine im Voraus bezahlten 8 Gulden Bürgeraufnahmegeld wieder
zurückerstattet. Im gleichen Jahr war eine Sondersteuer, ein sogenannter Fleischaufschlag, verordnet worden. Jede Familie, die ein Vieh besaß und sei es nur ein Schwein, ein Schaf oder eine Ziege gewesen, wurde zur Kasse gebeten. Die Liste, anhand deren man diese Sondersteuer erhob, nennt uns die Namen aller damals ansässigen Schwürbitzer, die wahrscheinlich lückenlos; denn es dürfte kaum ein Haus ohne ein „aufschlagpflichtiges“ Haustier gegeben haben. Um die 55 Namen geht es in dieser Fleischaufschlagsliste, wobei jene, wie etwa die Fischer, die mehrmals vertreten waren nur einmal genannt sind: Amon, Bauer, Blötz, Boier, Böhm, Braun, Dierauf, Drinkwald, Droht, Eberth, Fischer, Fleischmann, Fugmann, Gagel, Gick, Gutsheel, Härtlein, Haßelmann, Hellmuth, Höring, Hofmann, Kestel, Klemenz, Krauß, Kremer, Kuhnlein, Lorenz, Mahr, Maj, Michel, Münch, Neder, Prediger, Pülz, Rauch, Rühr, Sachs, Sand, Schilling, Schmitt, Schmuck, Schnapp, Schneider, Schrepfer, Schuberth, Schwalb, Söllner, Stettner, Strenglein, Unrein, Vogel, Wagner, Weber, Wich, Zethner.

Diese Aufzählung sei unmittelbar eine andere gegenübergestellt, nämlich die Aufzählung derer, die sich am Erwerb des Brauhauses finanziell beteilig hatten und für die laufende Instandhaltung Sorge trugen: die also nicht nur das Braurecht besaßen, sondern auch wirklich Gebrauch
davon machten.
„Es waren“, so erfuhren wir aus einer amtlichen Aufstellung, „im Jahre 1854 nachstehende Personen gemeinschaftliche Besitzer des Schwürbitzer Communalbrauhauses: Andreas Gagel, Adam Schuberth, Leonhard Kohmann, Johann Stettner, Johann Hotzelt, Johann Schuberth, Gottfried Fleischmann, Konrad Lorenz, Johann Fugmann, Dorothea Hofmann, Charlotte Michel, Barbara Hellmuth, Dorothea Schmitt, Friedrich Mahr, Conrad Söllner, Andreas Schmidt, August Amon, Johann Eberth, Johann Pülz, sämtlich Ortsbürger von Schwürbitz.“

Der Vergleich dieser beiden Namenslisten aber zeigt, dass es schon innerhalb von drei Jahren zwei neue, bisher unbekannte Männer Kohmann und Hotzelt, versehen mit dem nötigen Bargeld, in Schwürbitz aufgekreuzt waren und sich je eines der 50 Anwesen mit Braurecht und Brauereianteil frischweg erworben hatten. Wenn wir, so wie in diesem einen Falle, Besitzveränderungen in Schwürbitz nicht nur innerhalb von drei Jahren, sondern von drei Jahrhunderten verfolgen könnten, was würde sich für eine Zahl von Namen ergeben!

Noch heute wissen betagte Einwohner zu erzählen, in Schwürbitz sei ehedem jedes zweite Haus ein Wirtshaus gewesen. Nunmehr dürfte klar sein, was es mit dieser Behauptung auf sich hat. Die rund 20 Familien, die im Brauhaus des alten Lindenwirts nach eigenem Rezept für
eigenen Bedarf regelmäßig ihren Haustrunk brauten, ließen es sich natürlich nicht nehmen, bei jedem neuen Gebräu an stillen Sonntagnachmittagen Verwandte, Bekannte und Freunde zu einer Kostprobe einzuladen. Und wenn der Tropen besonders gelungen war, dann mochte wohl aus der Bierprobe öfters auch mal eine Bierparty geworden sein. Das königliche Rentamt konnte ja schließlich nicht überall dabei sein, um nachzuprüfen, was gratis und was gegen ein paar Kreuzer ausgegeben wurde.
Und was die Gasthäuser anlangt, die fünf alten sowohl wie die später neu hinzukommenden: sie hatten dessen ungeachtet Hochbetrieb; sie waren ja hauptsächlich für die Flößer da und Flößer gab es annodazumal vorerst noch reichlich. Erfreulicherweise wurde in der oben angeführten Liste der 19 Braugenossen bei jedem einzelnen angefügt, welche Besitzveränderungen sich im Anschluß für das Jahr 1854 ergaben: eine Fundgrube für die Erforschung von Einzelschicksalen.

Hier sei nur ein einziger Fall herausgegriffen.
Zu Andreas Schmidt beispielsweise wurde vermerkt: „Derselbe ist mit Hinterlassung von 8 Kindern gestorben, von welchen Heinrich Schmidt das elterliche Anwesen samt Braurecht und Brauereianteil übernommen hat; die sieben Geschwister des Heinrich Schmidt haben keinerlei Braurecht, noch Brauereianteil. Margaretha und Dorothea sind noch ledig und wohnen in Schwürbitz. Elisabetha ist an Lehrer Lindenberger in Wartenfels verheiratet. Georg, Georg Joseph, Pankraz und Andreas befinden sich in Amerika.“ Gleich vier Brüder einer Familie also aus einem kleinen Dorf ohne Raum waren zukunftsfroh in die große weite Welt gestartet. Einer der 19 Braugenossen verriet uns sogar – fast – sein Braurezept. „Um ein fein helles Bier zu machen á 3 Eymer nimmt man ¼ Lither Germ (Hefe), solches in ¾ Wasser aufgelöst, dann abgeseyd und das übrige wieder mit einem Löffel oben auf dem Laugen abgefasst und nochmals ¾ Wasser dazugetan und wieder aufgelöst. Dann nimmt man 4 bis 5 Maas Bier aus dem Faß heraus und schüttet das ganze durcheinander, tüchtig herumgerührt und wieder ins Faß gethan, in zwey Tag ist es ganz fein.“ Das Wichtigste allerdings fehlt in diesem Braurezept: der entsprechende Anteil an Hopfen und Malz, die Quintessenz. Diese gab der Hausbrauer seinem Sohn, dessen Gedächtnis er mit den vielen anderen Einzelheiten nicht überbeanspruchen wollte, natürlich mündlich weiter und gab so, trotz dieser Niederschrift, nichts von seinem Braugeheimnis preis. So wollen auch wir ihn nicht verraten. Meier schrieb er sich nicht, aber Schlaumeier war er.

 

Von Heimatforscher Heinrich Schrepfer, 1975


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