1978: Die Ära einer eigenständigen Gemeinde geht zu Ende

Wahrlich... "ein Bild mit historischem Charkater". Heute natürlich noch mehr, als damals..
Schwürbitz, bis dahin eine eigenständige Gemeinde wurde zum 1. Januar 1978 nach Michelau eingemeindet.

Sehr spannend muß es damals gewesen sein, bis die Entscheidung im September 1975 gegen Marktzeuln und für Michelau mit 7:6 Stimmen fiel.

Mit gemischten Gefühlen nahm man damals den Beschluß auf, hatte die Bürgerbefragung doch ein ganz anderes Ergebnis gezeigt. Nur 40% der Schwürbitzer Bevölkerung entschied sich für eine Großgemeinde, 60% sprach sich dagegen für eine Verwaltungsgemeinschaft mit Marktzeuln aus.

Und wie heiß die Debatten vor vielen Jahren wohl gewesen sein müssen, zeigt uns folgender Bericht aus dem Obermain-Tagblatt vom 10. September 1975.

 

Kopf-an-Kopf-Rennen im Schwürbitzer Gemeinderat
Mit hauchdünner Mehrheit nach Michelau

Eingemeindung mit 7:6 Stimmen - Enttäuschung bei den Anhängern der Verwaltungsgemeinschaft

Schon vor Beginn der Sitzung des Gemeinderates am Montag waren die vorhandenen Plätze von den Zuhörern restlos besetzt. Mehrere standen draußen vor der Tür und auf der Treppe. Ihnen war das Abstimmungsergebnis in Sachen Gebietsreform äußerst wichtig, sie wollten an Ort und Stelle erfahren, wohin der Zug der Gemeinde Schwürbitz fährt. Das Tauziehen um das künftige Schicksal der Gemeinde ist beendet. Der Gemeinderat hat sich mit 7:6 Stimmen für eine Eingliederung der Gemeinde Schwürbitz nach Michelau entschieden.

Das ein Großteil der Einwohner über diese Entscheidung enttäuscht ist, dürfte verständlich sein. Mit Recht werden sie sich fragen, warum erst eine Bürgerabstimmung, wenn das Gegenteil von dem gemacht wird, was die Mehrheit wollte? Doch das letzte Wort hat hier der Gemeinderat und der hat nun entschieden, unter Einhaltung der demokratischen Regeln.

Bevor man das heiße Eisen anpackte, wurde das Baugesuch der Fa. Engelhardt (Verlegung der Benzin-Zapfsäule-Insel) befürwortet. Der Abstimmung ging die Verlesung eines Schreibens der Regierung voraus, worin dem Gemeinderat die Entscheidung im Anhörungsverfahren zur Gebietsreform zuerkannt wird.

Dann meldete sich Gemeinderat Nist zu Wort. Er bekannte, dass er lange Zeit die Verwaltungsgemeinschaft für die bessere Lösung gehalten habe. Ein Vergleich mit der Steuerkraft anderer Gemeinden habe jedoch zu dem Ergebnis geführt, dass Schwürbitz die zweitärmste Gemeinde werden würde. Ein Pro-Kopf-Steuereinkommen von 190 Mark sei finanziell wohl durchzuhalten, aber die anderen Gemeinden hätten die größeren Vorteile. Eine Großgemeinde mit Neuensee, Neuensorg und vielleicht auch Lettenreuth bilde dagegen eine überzeugende Einheit. Bei der Verwirklichung der bereits geplanten Projekte würde Pro-Kopf-verschuldung von Schwürbitz noch höher steigen und das sein in einer Verwaltungsgemeinschaft nicht zu verkraften.
Im Landratsamt habe man einer Verwaltungsgemeinschaft zugestimmt und auch die Regierung sei damit einverstanden, erklärte GR Vogel dazu. Ihm wurde entgegengehalten, dass dies nur die persönliche Meinung des Sachbearbeiters und des Landrats gewesen sei. Als überzeugend bezeichnete GR Ewald Habermann die Äußerungen von GR Nist, denen er nicht mehr viel hinzufügen habe. Den Leserbrief von GR Vogel über seine Person nannte er unverschämt. Vogel wies die Angriffe energisch zurück und zeigte nochmals die Vorteile einer Verwaltungsgemeinschaft auf.
Bürgermeister Götz sprach nach dieser Debatte das Schlusswort und wollte nochmals festgestellt wissen, dass für Schwürbitz nur die Einheitsgemeinde Zukunft darstellte. In der folgenden Abstimmung herrschte eine sehr gespannte Atmosphäre, auch unter den vielen Zuhörern. Mit 7:6 Stimmen entschied sich der Gemeinderat für die Eingliederung nach Michelau laut Regierungsvorschlag. Aufgrund der Reaktion bei den Zuhörern stellte GR Nist den Antrag auf Schließung der Sitzung, denn eine geordnete Weiterführung der Sitzung sei nicht mehr gewährleistet.

Zur Kenntnis diente ferner ein Schreiben der Marktgemeinde Marktzeuln mit dem Protokoll der letzten Zusammenkunft und ein Schriftstück des Verwaltungsgerichts Bayreuth, das der Untätigkeitsklage wegen Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft stattgegeben hat. Bekannt
gegeben wurde außerdem der Schriftwechsel zwischen der Gemeinde Michelau und Schwürbitz. Anschließend wurde die Aussprache zum Thema Gebietsreform eröffnet. Als Erster meldete sich GR Thiem. Wir haben die Abstimmung und das Ergebnis der Bürgerbefragung hinter uns. Die Bevölkerung hat sich mit 60:40 Prozent für die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft ausgesprochen. Ohne in weitere Details einzugehen, sei es wirtschaftlicher oder finanzieller Art, sollte es uns Auftrag und gleichzeitig Verpflichtung sein, den Willen der Bevölkerung zu akzeptieren.
Bürgermeister Götz sagte im Anschluß, es sei bekannt, dass er ein Freund der Einheitsgemeinde sei. Er begründete seine Meinung damit, dass Schwürbitz anders gesehen eine arme Gemeinde werde, auch das Rathaus könnte eines Tages leer stehen. Er führte die Steueraufkommen in Zahlen an: für ihn sei kurz gesagt die Einheitsgemeinde wirtschaftlicher und vorteilhafter in jeder Hinsicht, das bezog sich auch auf den Schulbesuch in Michelau. „Gehen wir anstatt zur Verwaltungsgemeinschaft zur Einheitsgemeinde nach Michelau, dann sind wir ohne Sorgen“. Gemeinderat Vogel sagte dazu: „Die Gemeinde Schwürbitz besteht nicht erst seit gestern. Schwürbitz war mit seiner unterdurchschnittlichen Steuerkraft bisher in der Lage, seine Aufgabe zu erfüllen, dies werde auch in Zukunft möglich sein. Es könne nicht nur steuerstarke Gemeinde geben, hier werde und müsse der Staat eingreifen, weil es sich meist um Pflichtaufgaben handelt. Es bestehe keine Notwendigkeit, Panikstimmung zu machen, auch eine Verwaltungsgemeinschaft habe Zukunft.“ Nach der von GR Fischer abgegebenen Erklärung – wir veröffentlichen sie auszugsweise an anderer Stelle – setzte sich GR Grasser für eine Verwaltungsgemeinschaft ein. Anhand von Zahlen legte er dar, dass die Gesamtverschuldung bei einer Eingemeindung sehr hoch wäre.

 

Auch Heinrich Schrepfer hat sich seine Gedanken zur Eingemeindung gemacht und schrieb Ende Dezember 77:

"... Wird nun die Eingliederung in eine größere Einheit den Winter bringen? Den Schlaf, die Erstarrung, das Ende?
Unglaublich, ja unfassbar erscheint es zweifellos, wenn man bedenkt, dass eine Gemeinde von so stattlichen Maßen wie Schwürbitz plötzlich ihre Selbständigkeit verlieren und künftig nur noch als Teil einer anderen Gemeinde in Erscheinung treten soll. Und dieser Gedanke wirkt umso bedrückender, als der chirurgische Eingriff, der hier vorgenommen wird, just zu einer Zeit geschieht, da die Ortschaft in Kürze das 800. Lebensjahr erreicht. Da hat es wirklich wenig Würze, zu sagen: anderen ergeht es nicht anders. Nein. Da ist esschon am Platz die Flagge für einen Augenblick auf Halbmast zu setzen und eine besinnliche Gedenkminute einzulegen um in Rückblendung auf alte Zeiten ein wenig Trost zu suchen –und vielleicht auch zu finden. Eines ist dabei nicht zu verkennen: Seit mittelalterlichen Tagen saßen die Ortschaften Michelau, Schwürbitz, Neuensee und Lettenreuth im gleichen Boot. Alle vier gehörten einst zur Mutterkirche Graitz, zum Centgericht Graitz und waren – das mag ein Lächeln erregen, ist aber annodazumal von größter Wichtigkeit gewesen – von Amts wegen verpflichtet – ihr Bier in Burgkunstadt zu kaufen. Später, vor rund einem halben Jahrtausend, ging man hierzulande allenthalben dem riesigem Wald, der sich von den Banzer Bergen bis ans rechte Mainufer erstreckte, mit Eifer zu Leibe, um neuen Lebensraum zu gewinnen. Als da die ausdehnungsbedürftigen Dörfer Michelau und Schwürbitz sich nördlich der Göritze eine beträchtliche Bresche schlugen, lichteten die Neuenseer ihren „Berg“ und „Roten Hügel“ und schufen damit die Verbindung hinunter zur neu entstandenen Reuten. In Folgezeit nahmen nachweislich immer wieder sowohl Michelauer wie Schwürbitzer Einwohner in Neuensee Grund und Boden zu Leben. Demgemäß entwickelten sich unter diesen drei Ortschaften die in nahezu gleichmäßigen Abständen am Rand ihres gemeinsam erarbeiteten Rodelands liegen, lebhafte Beziehungen. Als schließlich im Zuge der Säkularisation die Eingliederung des Hochstifts und Fürstbistums Bamberg in das junge Königreich Bayern erfolgte, war es auch um die altgefügten, durch Jahrhunderte unverbrüchlich gültigen Ordnungen geschehen und man suchte eilfertig ein völlig neues Verwaltungssystem auf die Beine zu stellen.
Als Unterbehörde für Justiz und Verwaltung wurden Landgerichte gebildet und Rentämter errichtet. So in unserer engeren Heimat in Weismain, Lichtenfels und Banz. Dabei wurden – man lese und staune! – die Ortschaften Michelau, Schwürbitz, Neuensee und Lettenreuth zusammen mit Schney, Zeuln, Graitz und Redwitz dem neu installierten Landgericht und Rentamt Banz zugeteilt. Nun, das war, so bedeutend auch das alte Klosteramt Banz einst gewesen sein mochte, geradezu ein Purzelbaum erneuerungsbeflissener Behörden. Es tat denn auch nicht lange gut. Knapp ein Jahrzehnt. Dann wurde die Verwaltungsstelle Banz wieder aufgelöst und die genannten Ortschaften kamen im Jahre 1913 zum Landgericht und Rentamt Lichtenfels. 1818, im Jahr, in dem damals die Neuorganisation und Neubildung der bayerischen Landgemeinden zum Abschluß kam, vor 160 Jahren also, zählte Michelau 106 Anwesen und 737 Einwohner. Schwürbitz hatte 122 Anwesen und 710 Einwohner aufzuweisen. Doch das nur nebenbei. Eine Generation später, als die Bahn in unser Obermainland Einzug hielt, erwies sich die althistorische Verflochtenheit der Ortschaften Michelau, Schwürbitz, Neuensee und Lettenreuth aufs Neue. Denn Michelau wurde gemeinsame Bahnstation und damit gemeinsames Tor zu einer neu sich öffnenden Welt.
Diese kleine geschichtliche Erinnerung will und soll keine schmerzlindernde Salbe sein. Sie möchte und könnte aber vielleicht die Prozedur der Gemeindegebietsreform in etwas milderem Licht erscheinen lassen. Denn schließlich gibt sie unbefangen und fast ein wenig schalkhaft zu verstehen, dass man in unserer an Ereignissen und Neuerungen sich überstürzenden Welt und Zeit wohl noch weit weniger als vor 160 Jahren imstande sein dürfte, mit einem kurzen Federstrich von oben Ewiggültiges festzulegen."


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