Ortsgeschichte muss umgeschrieben werden - Oktober 2005
Historischer Vortrag von Prof. Dr. G. Dippold zur 825-Jahr-Feier
„Schwürbitz ist ein gewöhnliches Dorf mit ca. 2000 Einwohnern, welche zum größten Theil aus armen Korbmacherfamilien bestehen, die sich kümmerlich nähren müssen; es sind größtentheils fleißige, brave und tüchtige Arbeiter; der Boden selbst ist wenig ertragsfähig und wird häufig durch Überschwemmungen beschädigt, der Ort selbst hat fast gar kein Gemeindevermögen oder sonstiges Einkommen und muß alle seine Bedürfnisse durch Umlagen decken. In diesem Jahre nun mußte die Gemeinde das ganz baufällige Schulhaus neu umbauen; gleichzeitig kam in diesem Jahre die Reparatur der Mainbrücke hinzu . Das ist für eine so arme Gemeinde keine Kleinigkeit. Eine solche Last kann die Gemeinde nicht mehr ertragen, ohne ihren völligen Ruin allmählig entgegenzugehen.“
Diese Sätze sprach am 16. Dezember 1887 der Lichtenfelser Bürgermeister Adam Wenglein vor der Kammer der Abgeordneten des Bayerischen Landtags. Der liberale Abgeordnete legte sich ins Zeug, damit die Gemeinde Schwürbitz einen Zuschuß für ihren Brückenbau erhalte. Freilich hatte er keinen unmittelbaren Erfolg. Wengleins kurze Landtagsrede zugunsten von Schwürbitz hatte zwei Fehler. Zum einen griff er hinsichtlich der Einwohnerzahl zu hoch: Nicht bei 2000 lag sie damals, in den 1880er Jahren, sondern um 1200. Und: Schwürbitz war und ist kein „gewöhnliches Dorf“. Denn der Ort hatte, ganz ungewöhnlich, damals schon zwei christliche Friedhöfe. Und wenige Jahrzehnte später hatte er zwei Kirchen unterschiedlicher Konfession, und er erhielt zwei Geistliche, 1906 einen katholischen und 1922 einen evangelischen, und er hatte zwei Schulen. Das war ungewöhnlich, das hatte in weitem Umkreis kein Dorf, das gab es in der Nähe überhaupt nur noch einmal: in der Stadt Lichtenfels.
Welche Wurzeln hatte die besondere Gemengelage in Schwürbitz? – Das ist eine Frage, der wir heute nachzugehen haben.
Ein „gewöhnliches Dorf“, hauptsächlich bestehend aus Korbmacherfamilien: In der Tat bildete die Flechterei im späten 19. Jahrhundert den Haupterwerbszweig im Ort, wie in vielen Dörfern ringsum. Schwürbitz war dabei eines der größten Korbmacherdörfer, mit den meisten Arbeitskräften nach Michelau und Weidhausen. Aber die Korbmacherei am Obermain hatte erst nach Mitte 18. Jahrhunderts überregionale Bedeutung erlangt und in Schwürbitz erst im 19. Jahrhundert allmählich Fuß gefaßt. Was bestimmte vorher den Ort? Wovon lebten die Schwürbitzer?
Ein „gewöhnliches Dorf“: In der Tat war Schwürbitz eine von über 60 Gemeinden im Bezirksamt Lichtenfels, herausragend allenfalls durch das Mißverhältnis von „rentierlichem Gemeindevermögen“ und Schulden. Ansonsten war sie eine Gemeinde wie zig andere, ohne Auffälligkeit. In
der frühen Neuzeit aber, da hatte Schwürbitz in herrschaftlicher Hinsicht eine ganz ungewöhnliche Struktur, die sich auf das Zusammenleben im Dorf spürbar auswirkte.
Der Rechtsgeschichte wollen wir nachspüren, dann der kirchlichen Entwicklung und zuletzt, kurz nur, den Erwerbsverhältnissen. Dabei werde ich vor allem die Zeit zwischen dem 16. und dem frühen 20. Jahrhundert in den Blick nehmen. Nicht, daß das 20. Jahrhundert uninteressant wäre, im Gegenteil, doch davor gibt es Material in Überfülle, gibt es Geschichten, die es wert sind, daß man sie erzählt. Auf einige davon beschränke ich mich. Am Anfang hat freilich ein Blick in die schriftlich bezeugte Frühzeit der Ortschaft zu stehen. Schwürbitz feiertseine 825-Jahr-Feier im Jahr 2005, ausgiebig und mit Stil, bietet Veranstaltungen unter-schiedlichen Charakters. Bekanntlich hat man vor einem Vierteljahrhundert bereits die 800 Jahr-Feier begangen, da ist das heurige Jubiläum geradezu ein Automatismus. Um so wichtiger die Frage: Welche Grundlage hat die Feier? Seit den 30er Jahren kennt man in Schwürbitz eine Urkunde Bischof Ottos II. von Bamberg. Aus dem Geschlecht der Grafen von An-dechs stammend, hatte er, vormals Bischof von Brixen, 1177 den Bischofsstuhl in Bamberg bestiegen. Er schenkte 1180 – der Tag ist unbekannt – dem Zisterzienserkloster Langheim, dem er überhaupt sehr zugetan war, einen Platz unterhalb des Berges Göritzen („locum sub monte Gorz“). Hier sollte eine Mühle errichtet werden. Der Bezug zu Trieb ist offensichtlich. Trieb gehörte zur Erstausstattung des 1132/33 gegründeten Klosters. Nun brauchte Langheim eine Mühle für das dort geerntete Getreide. So weit, so klar. Doch gibt die Schenkung erhebliche Rätsel auf.
Für Heinrich Schrepfer war 1979 die Sache klar: Die Mühle wurde gebaut. „Wo eine Mühle entsteht, entsteht Betriebsamkeit.“ So also sei das Dorf Schwürbitz erwachsen. 1180 markiere den Beginn der Ortsgeschichte. Die Mühle habe, so Schrepfer weiter, über 500 Jahre gestanden.Dann habe Lang-heim den Nassanger gebaut, die Hochstadter Mühle sei dazu günstiger gelegen gewesen, die Schwür-bitzer dagegen habe man verfallen lassen.
Das ist eine schöne Geschichte, aber sie ist – um es gerade heraus zu sagen – ein Märchen.
Denn zu keinem Zeitpunkt ist eine Mühle in Schwürbitz nachweisbar, weder eine langheimische noch eine sonstige. Schon im ältesten Urbar des Klosters Langheim, einem Güterverzeichnis aus der Zeit um 1390, wird zwar die Schenkung erwähnt, aber von einer Mühle in oder bei Schwürbitz findet sich kein Wort. Der einzige, vage Beleg auf die frühere Existenz einer Mühle ist der Umstand, daß man noch vor 150 Jahren das Haus Nr. 44 als „Mühlgut“ bezeichnete. Allerdings steht dieses Haus in der Schulstraße – nicht gerade geeignet für eine Mühle. Wenn es je eine Mühle gegeben haben sollte, dann müßte sie vor dem 16. Jahrhundert spurlos verschwunden sein. Und, was noch hinzukommt: Das Kloster Langheim hatte in Schwürbitz, auch in der Flur, keinen Besitz. Gewiß plante Langheim eine Mühle. Gut möglich, daß sie nie gebaut wurde. Denn 1185 und 1188 gelangte Hochstadt in den Besitz des Klosters Langheim, und dort stand schon oder entstand später eine Mühle. Aber wo ist das 1180 ans Kloster geschenkte Grundstück geblieben? Oder handelte es sich um den „Werd unter dem Kaczenzagel bey Swuerbs“, um ein Stück Schwemmland am Fuß des Katzogels bei Schwürbitz, um das Langheim 1390 einen Rechtsstreit mit einem Marktzeulner führte? Aber wo war dieses „Werd“ genau?
Und eine zentrale Frage ist offen: Warum erscheint in der Schenkungsurkunde nicht der Ortsname Schwürbitz? Folgt man Schrepfer, ist die Antwort leicht: Weil ja erst aufgrund der Schenkung Schwürbitz entstand. Doch genau das ist zu bezweifeln, schon aufgrund des Ortsnamens selbst. Was Schwürbitz bedeutet, ist nicht ganz klar; daß der Name aber slawischen Ursprungs ist, daran besteht kein Zweifel. Und das deutet dann auf eine wesentlich frühere Entstehung hin. Slawen siedelten im 7. Jahrhundert im Obermainbogen, und offenbar gab es eine weitere Siedlungswelle im frühen 11. Jahrhundert. Wann auch immer Schwürbitz, seinem Namen zufolge, entstanden sein mag, es war jedenfalls lange vor 1180.
Als Geburtsurkunde für Schwürbitz taugt dieser Beleg von 1180 also nicht, und wo die Mühle, wenn sie denn gebaut wurde, zu suchen ist, wo das fragliche Grundstück lag, müssen wir offen lassen. Entscheidend ist etwas anderes: daß nämlich über allem Starren auf diesen unsicheren Beleg von 1180 bisher übersehen wurde, daß es eine wesentlich weiter zurückreichende Nennung von Schwürbitz gibt. Auch ich selber bin erst dieser Tage, als ich mich auf den Vortrag vorbereitet habe, darauf gestoßen.
Diese ersten Hinweise auf Schwürbitz finden wir in den Nekrologien, den Totengedenkbüchern, des Bamberger Doms, die seit dem 12. Jahrhundert erhalten sind. Dort ist unter dem 14. Februar, dem Todestag des vierten Bamberger Bischofs Adalbero, verzeichnet, daß dieser
Oberhirte dem Domkapitel vier Malter Weizen „de Swuorbez“ schenkte. Bischof Adalbero regierte von 1053 bis zu seinem Tod 1057, und er verfügte – vermutlich testamentarisch – eine Zuwendung ans Domkapitel, in Gestalt einer Getreidelieferung aus Schwürbitz. Diese Stiftung wurde von den Verwandten des Bischofs, der aus einer vornehmen Kärntner Geschlecht stammte, nicht ausgeführt oder dem Domkapitel alsbald wieder entzogen. Deshalb traf einer seiner Nachfolger, der 1170 verstorbene Bischof Eberhard, eine entsprechende Verfügung. Und ein weiterer Beleg, bisher ebenfalls übersehen: Der 1143 verstorbene Bamberger Dompropst Eberhard stiftete dem Domkapitel den Ort Diepersdorf, östlich von Nürnberg. Dieses Gut tauschte das Domkapitel alsbald gegen Besitz in Schwürbitz ein.
Kurz und gut: Schwürbitz bestand schon weit vor 1180.
Gesichert ist die Existenz von Schwürbitz für das Todesjahr Bischof Adalberos, für 1057. Das bedeutet: Wenn das Jubiläum der 825-Jahr-Feier vorüber ist, kann sich die Dorfgemeinschaft getrost für das nächste Festjahr rüsten: für die weit besser begründete 950-Jahr-Feier im Jahr
2007.
Ich mache einen großen Sprung ins späte Mittelalter und in die frühe Neuzeit. Wie wir gesehen haben, faßte im 12. Jahrhundert das Bamberger Domkapitel in Schwürbitz Fuß. Das Domkapitel war am Ort ein wichtiger Grundherr, der von etlichen Anwesen und Grundstücken Abgaben erhielt.
Was war das Domkapitel? 1007, zugleich mit dem Bistum Bamberg, gegründet, war das Domkapitel eine Gemeinschaft von Chorherren, die liturgischen Dienst am Bamberger Dom verrichtete. Ursprünglich lebten die Domherren in Gemeinschaft, doch im Lauf des Mittelalters löste
sich diese mehr und mehr auf; die einzelnen Domherren bauten sich Höfe, sogenannte Kurien, im Bereich der Domburg. Von Anfang an war das Domkapitel dem Adel vorbehalten, und diese Exklusivität pflegten die Domherren, schrieben sie 1390 sogar durch ein Statut fest. Nur wer mindestens ritterlicher Abkunft war, konnte aufgenommen werden. Mehr noch, alle acht Urgroßeltern mußten ausnahmslos von Adel gewesen sein, und in der frühen Neuzeit verschärfte man diese Adelsprobe noch. Schließlich hatte der, der Domherr werden wollte, den Nachweis zu erbringen, daß sämtliche 32 Urururgroßeltern blaublütig gewesen waren. Durch Stiftungen, auch durch vereinzelte Zukäufe erwarb das Domkapitel umfangreichen Besitz. Im Laufe des Mittelalters – Einzelheiten können wir beiseite lassen – verteilte man ihn jedoch auf unterschiedliche Verwaltungen. Der Großteil des Gemeinschaftsbesitzes unterstand dem Dompropst, beispielsweise die Ämter Maineck und Döringstadt. Einen kleineren Teil des domkapitelischen Gemeinschaftsbesitzes verwaltete der Domdekan. Hierzu gehörte das Amt Staffelstein, und hierzu
zählten auch mehrere Anwesen in Schwürbitz. Freilich gab es nicht nur Gemeinschaftsgut, dessen Ertrag allen Domherren zugutekam. Ein Teil des Besitzes war aufgespalten in kleine Besitzgruppen: in Obleien und in kleine Einheiten, sogenannte Fragmente. Mehrere Schwürbitzer Anwesen bildeten eine solche Oblei, übrigens zusammen mit einigen Weinbergen in Frickenhausen am Main. Diese Oblei Schwürbitz besaß jeweils ein einzelner Domherr; er hatte die herrschaftliche Gewalt über diese Anwesen.
Daneben hatte der Bamberger Bischof mehrere Anwesen am Ort, die das Kastenamt Lichtenfels verwaltete. Und ein großer Teil von Schwürbitz war in adliger Hand, in der Hand ritterschaftlicher Familien der Umgebung. In unserem Raum setzte sich im 13./14. Jahrhundert die Grundherrschaft durch. Das bedeutet: Nicht der Herr verwaltete die Gutswirtschaft, sondern er vergab den Besitz und nahm dafür ertragsunabhängige Abgaben ein. Ein Beispiel: Im ältesten Urbar (Besitzverzeichnis) des Bamberger Domkapitels aus den 1360er Jahren heißt es über die Oblei Schwürbitz, sie bestehe aus 14 „feoda rusticalia“, Bauernlehen. Von diesen 14 Anwesen erhielt der jeweilige Obleiherr pro Jahr eine kleinere Geldzahlung zu Walburgis und zu Michaelis, an Weihnachten und Pfingsten je 28 Käse, zu Fastnacht 14 Hühner und an Ostern 350 Eier. Wer diese Abgaben – „Zins und Gült“ nannte man das – ordentlich entrichtete, konnte weit-gehend frei wirtschaften, konnte das Anwesen mit den zugehörigen Grundstücken verkaufen, vertau-schen, vor allem vererben. Nur wurde bei jedem Besitzerwechsel eine gehörige Sonderabgabe, der so-genannte „Handlohn“, fällig. Dieses System hielt sich bis ins 19. Jahrhundert. Endgültig wurden die Abgaben an den Grundherren erst im Zuge der Gesetzgebung von 1848 beseitigt; erst da entstand für jedermann wirklich freies Eigentum, wie wir es heute kennen.
Wie in vielen Dörfern gab es in Schwürbitz nicht nur einen Grundherrn, sondern mehrere. Schon im 14. Jahrhundert sind neben dem Domkapitel die Herren von Redwitz nachzuweisen. Eine vollständige Übersicht liegt uns erstmals aus der Zeit um 1570 vor. Damals hatte der Bamberger Bischof 9 zinspflichtige Hintersassen, das Domkapitel 21, der damalige Obleiherr, der Domherr Albert Schenk von Limpurg 20. Jacob von Redwitz zu Schmölz hatte 12 Hintersassen, Martin Wolf von Redwitz zu Wildenroth 8, Wilhelm von Redwitz zu Theisenorth 5, Paul von Schaumberg zu Strössendorf ebenfalls 5. Schließlich hatte die Kirchenstiftung der Hl.-Grab-Kapelle bei Lettenreuth noch 2 zinspflichtige Anwesen in Schwürbitz. Insgesamt also gab es damals 82 Anwesen, die sich auf 8 Herrschaften verteilten. Man bezeichnete diese Herrschaften auch als Ganerben, das so viel bedeutet wie: Miteigentümer oder Eigentümergemeinschaft. Die Angabe zur Größe der Oblei – 20 Anwesen – zeigt, daß Schwürbitz in den davorliegenden zwei Jahrhundert spürbar gewachsen war. In den 1360er Jahren waren es nur 14 gewesen. Eine Übersicht liegt wieder aus dem Jahr 1623 vor. Damals hatte der Bischof 17 Hintersassen, das Domkapitel 20, die Oblei nur noch 17. Zum Rittergut Tüschnitz des Veit von Redwitz zu Trunstadt gehörten 14 Anwesen, den Erben des Hans Georg von Redwitz 11, zum Rittergut Theisenort des Em-meram Ernst von Redwitz zu Küps 5, dem Achaz Georg Wolf von Schaumberg zu Strössendorf 5, der Hl.-Grab-Kapelle erneut 2. Schwürbitz wuchs also, in rund 50 Jahren um 10 Anwesen auf 92. Zugenommen hatten namentlich die Herrschaften des Bischofs und der Redwitz. Dazu paßt die Klage der Gemeinde Schwürbitz aus dem Jahr 1602, der Lichtenfelser Forstmeister, also ein bischöflicher Beamter, habe Forstknechten gestattet, am „Göritzrangen mit stein und holtz wohnhütten zu bauen“. Und in einer anderen Quelle von 1616 wird erwähnt, der Bischof habe den Göritzrangen „zu verbauen feilbieten“ lassen. Hieraus resultierte wohl der Zuwachs an bischöflichen Anwesen. Auch die Ritter bemühten sich, durch mehr Häuser zu mehr Einnahmen zu kommen; die Bamberger Regierung erregte sich, nicht zuletzt mit Blick auf Schwürbitz, daß Adlige „in dörfern, feldungen unnd wiesen neue wohnungen unnd heußer“ bauten, wo „zuvor nichts gestanden“.
Das Rittergut Tüschnitz wechselte wenig später, nämlich 1624, den Besitzer; die Herren von Küns-berg kauften es und wurden dadurch Grundherren in Schwürbitz. Fortan waren also drei Adelsge-schlechter (Redwitz, Schaumberg, Künsberg) hier vertreten. Ein Blick noch auf das
Schwürbitz des Jahres 1801. Damals verteilten sich die 95 Anwesen so: Fürstbischof, d. h. Kastenamt Lichtenfels 19, Domkapitel, d. h. Amt Staffelstein 21, domkapitelische Oblei 13, Redwitz 12, Schaumberg 8, Künsberg 20, Hl. Grab wie von altersher 2. Dabei lagen die Anwesen
der einzelnen Grundherren wild durcheinander. Das zeigt ein Blick ins Lichtenfelser Kastenurbar von etwa 1740. Dem fürstbischöflichen Haus von Heinrich Puntzels Witwe etwa waren im Osten ein redwitzisches, im Süden ein domkapitelisches Haus benachbart, und ein Feld derselben Frau stieß an schaumbergische und an Obleiäcker. Der ritterliche Adel unseres Raums hatte Mitte des 16. Jahrhunderts die Reichsunmittelbarkeit er-rungen, war also nicht dem Fürstbischof oder einem sonstigen Fürsten, sondern nur dem Kaiser unter-tan. Über die adligen Hintersassen hatte der Fürstbischof also keine oder wenig Gewalt. Das mächtige Domkapitel, stark geworden dank seines Rechts, den Bischof zu wählen, legte eben-falls großen Wert auf seine Unabhängigkeit. Wenn auch die domkapitelischen Besitzungen Teil des Hochstifts Bamberg, des fürstbischöflichen Staates, waren, so hatte der Bischof doch in ihnen wenig zu bestellen. Und es schwächte die Position des Bamberger Fürstbischofs obendrein, daß seine Rechte in Schwürbitz auf verschiedene Verwaltungen verteilt waren. Die grundherrlichen Befugnisse nahm das Kastenamt Lichtenfels wahr. Doch die hohe Gerichtsbarkeit über den Ort stand der Zent Marktgraitz zu, die seit dem 17. Jahrhundert vom Vogt von Burgkunstadt verwaltet wurde; er nahm auch die nie-dere Gerichtsbarkeit über die beiden Hl.-Grab-Lehen wahr. Und nicht zuletzt war der Forstmeister von Lichtenfels eine wichtige Person für Schwürbitz. Nicht immer waren sie sich einig. Daß die Anwesen eines Ortes sich auf mehrere Grundherren verteilten, das kam häufig vor, war mehr Regel als Ausnahme. Meist aber überwog eine Grundherrschaft die anderen an der Zahl der zinspflichtigen Anwesen, oder sie erwies sich anderweitig als die mächtigste. Dieser eine Grundherr übernahm dann, verstärkt seit dem 16. Jahrhundert, Ordnungsfunktionen in der und über die Dorfge-meinschaft, er sorgte für Ordnung und Ruhe auf den öffentlichen Straßen und Plätzen, regelte das Zu-sammenleben im Dorf, kontrollierte die kommunale Selbstverwaltung. Kurz: er übte die Dorf- und Gemeindeherrschaft aus.
Anders in Schwürbitz. Hier standen sich mehrere gleichgewichtige Machtblöcke gegenüber, von denen keiner gewillt war nachzugeben. So fehlte lange Zeit ein Dorf- und Gemeindeherr in Schwürbitz. Der Fürstbischof beanspruchte zwar entsprechende Befugnisse, konnte sich aber nicht durchsetzen. Und so herrschte geradezu Anarchie im Ort. Es gebe „im Dorff Schwirbitz sieberlei Herschafft“, heißt es in einer Aufzeichnung der Zeit um 1570; die Folge seien „beschwerliche Irrung“ und „Unnachparschafft“. Für schwere Verbrechen – Tötungsdelikte oder Raub etwa – war der Bamberger Bischof zuständig, das war unbestritten. Für die niedere Gerichtsbarkeit war jeder einzelne Grundherr verantwortlich, so-fern die Tat innerhalb eines ihm zinspflichtigen Anwesens geschah, auch das bot keine Probleme. Doch auf gemeindeeigenem Grund fühlte sich niemand zuständig, und hätte einer der Herren eingegriffen, dann hätten die anderen schärfstens protestiert. Daher herrschte Unordnung. Häufig komme es zu schweren Schlägereien, heißt es im genannten Papier, und selbst wenn in umliegenden Dörfern zwei Streithähne aneinandergerieten, gingen sie nach Schwürbitz: Hier konnte man sich ungestraft prügeln. Es sei schon „fast dahin komen, das bei der Nacht keiner sicher zu und von den andern kommen kan“; man könne also nicht mehr von einem Haus zum anderen ohne Scheu gehen. Auswärtige, die in keinem anderen Ort unterkamen, erbauten sich auf Schwürbitzer Gemeindegrund ungefragt Häuser. Niemand verwehrte es ihnen, zumal sie offenbar dem Lichtenfelser Forstmeister Zins zahlten und dieser im Gegenzug seine schützende Hand über sie hielt. Ein Mann bezog das gemeindliche Hirtenhaus, warf den Hirten auf die Straße und tönte, „er wolle den gern ansehen, der ime daraus treibe“. Mangels Unterkunft gab es künftig keinen Hirten mehr im Ort. Die Situation mag allzu dramatisch geschildert sein, doch fraglos bestand Bedarf, dass sich die Grundherren des Ortes – man sprach auch von den Ganerben – abstimmten und eine Lösung fanden, wie die Dorf- und Gemeindeherrschaft geregelt werden solle. Etwa 1571 nahmen die Dorfherren Ver-handlungen auf. Doch sie waren kompliziert, da sieben Herren – die Lettenreuther Kirchenstiftung wurde nicht gefragt –, da die übrigen sieben Herren auf ihrem jeweiligen Recht pochten. Endlich, 1588, einigten sie sich auf eine Dorfordnung. Eine Dorfordnung wurde seit dem ausgehenden Mittelalter für etliche Gemeinden erlassen, und in der Schwürbitzer Ordnung finden sich Allerweltsregelungen wie andernorts: das Verbot, in der Stube Flachs zu dörren, das Gebot, für Brandfäl-le vor jedes Haus ein Behältnis mit Wasser zu stellen, den Befehl, daß nur erwachsene Männer, keine Frauen und keine jungen Burschen, die „Dorfwach“, bilden durften. Wann und wo Vieh gehütet werden durfte, daß man wildes Obst nicht herabschütteln und nur zu bestimmten Zeiten auflesen dürfen, all das fand man da. Mehr fällt auf, daß die Verantwortung der Nachbarn füreinander eigens und nachdrücklich betont wurde. Jeder sei zum Eingreifen verpflichtet, wenn einem Nachbarn durch Mensch oder Tier Schaden zugefügt werde. Wer untätig bleibe oder den Schaden nicht anzeige, der habe die gleiche Strafe zu erwarten wie der Täter selbst. Man wollte das ungeregelte Wachstum des Ortes verhindern durch das Gebot, Häuser dürften nur da errichtet werden, wo schon früher ein Haus gestanden habe.Schwürbitz spezifisch war wohl auch die Regelung über Grundstücke, die bis dahin vielfach der Gemeinde entzogen, also von Privaten okkupiert seien. Sie seien zurückzuerstatten oder die Gemeinde zu entschädigen. Außerdem sollten die Dorfmeister jährlich die gemeindlichen Flächen kontrollieren: Wer unberechtigt Gemeindegrund nutze, sei zu verwarnen, im
Wiederholungsfall zu bestrafen. Die Aufnahme von Beständnern, von Mietleuten, wurde geregelt. Das dürfe nicht jeder nach eigenem Gutdünken tun wie bisher, „auch wol ohnne bewilligung dessen lehenherrn“. Ein Zuzug könne nur mit Wissen der Gemeinde erfolgen, und der Zugezogene müsse einen Abschied, sozusagen ein Führungszeugnis, seiner vorigen Herrschaft vorlegen. Ferner habe er binnen 14 Tagen ein Einzugsgeld an die Gemeinde zu entrichten. Und in jedes Haus dürfe man höchstens eine Mietpartei aufnehmen. Verdächtige oder überbeleumundete Personen sollten nicht geduldet, sondern „außgeschafft“ wer-den. Fremde auf der Durchreise durften nur die Wirte aufnehmen, und auch sie sollten „gutt aufachung“ auf ihre Gäste haben. Verdächtiges hatten sie umgehend den Dorfmeistern und Schultheißen zu melden Die Dorfordnung bestimmte aber nicht nur, wie die Einwohner zusammenzuleben, was sie zu tun und zu lassen hatten, sie regelte auch das Verhältnis der Dorfherren zueinander. Daß die hohe Obrig-keit, die Hochgerichtsbarkeit, beim Fürstbischof lag, war unbestritten. Wenn eine einschlägiges Verbrechen auf offener Straße verübte wurde, dann durfte der Burgkunstadter Vogt ohne Wenn und Aber tätig werden. Das heißt: Er sicherte die Beweismittel, er nahm das Leibzeichen – er schnitt dem Toten einen Finger ab, später begnügte man sich mit einem Stück der Kleidung –, und er verhaftete den Täter. Ereignete sich die Tat aber in einem Haus, dann durfte der Vogt, obwohl zuständig, es nicht betreten. Der jeweilige Grundherr hatte ihm Leibzeichen und Täter auf Gemeindegrund auszuliefern, „unwaigerlich unnd ohne wiederrede“ – ein offensichtlicher Kompromiß.
Und dennoch gab es von Fall zu Fall Probleme. Als sich 1601 ein domkapitelischer Untertan das Leben nahm – was ja als Verbrechen galt –, wollte der Vogt von Staffelstein die Leiche aus dem Haus bringen und auf der Gemeinde übergeben. Doch die fürstbischöfliche Regierung bestand darauf, daß der Henker die Leiche aus dem Haus heraushole. Damit er sein Recht behaupte, besetzte der domkapi-telische Vogt das Haus mit bewaffneten Staffelsteiner Bürgern, um schließlich doch nachzugeben. Die niedere Gerichtsbarkeit, die Ahndung von Bagatellverbrechen oder Vergehen, oblag, soweit es sich in einem Anwesen zutrug, dem jeweiligen Grundherrn bzw. seinem Schultheißen, d. h. seinem örtlichen Vertreter. War die Tat auf öffentlichem Grund vollbracht worden, so sollten das die Dorfherren miteinander ahnden.
Die Geschäfte der Gemeinde führten, wie allgemein üblich, zwei Dorfmeister, die jährlich wechsel-ten. Dabei sollte, so die Dorfordnung, immer ein Dorfmeister Untertan einer geistlichen Herrschaft, al-so des Fürstbischofs, des Domkapitels oder der Hl.-Grab-Kapelle sein, der andere ein Hintersaß des Adels. Alljährlich legten die Dorfmeister Rechenschaft ab in Gestalt einer Jahresrechnung, die im Wechsel von einem Ganerben geprüft wurde. Die Dorfordnung rechtfertigte sich, eine gemeinsame Prüfung lasse sich wegen der Armut der Gemeinde nicht verwirklichen. Denn für die öffentlich stattfindende Rechnungskontrolle stand dem zuständigen Beamten des Dorfherrn ein stattliches Entgelt zu. Innerhalb der Dorfgemeinschaft war die Gewalt der Dorfmeister aufgrund der besonderen Situation eingeschränkt. Zwar könnten die Dorfmeister in einem Notfall die Einwohnerschaft aufbieten, bestimmte die Dorfordnung, doch dazu hatten sie sich an die Schultheißen zu wenden. Sie, die oft jahrzehntelang amtierten, die das Amt oft an ihren Sohn und Hoferben weitergaben, sie waren die bestimmenden Kräfte im Dorf. Jeder Grundherr hatte vor Ort einen Schultheißen, der seine Interessen wahrte, der vor allem die Abgaben erhob, daher kommt ja auch der Name:
Schultheiß, der die Schuld heißt. Die Dorfordnung von 1588 war gleichsam die Verfassung für Schwürbitz, bindend nicht nur für die Ortsbewohner, sondern auch für die Dorfherren. Zweimal wurde sie novelliert: 1716, das zweite Mal 1778. Vieles wurde dabei übernommen, doch einige Bestimmungen wurden verschärft, anderepräzisiert. Man kann hieraus ablesen, wo es zu Reibereien gekommen war. Daß sieben Ganerben gemeinsam eine Strafgewalt ausübten, das war illusorisch. Deshalb bestimm-te die Ordnung von 1716, jedes Jahr solle ein Ganerbe „das praesidium der Gemeinde“ haben. Dieser „regierende praeses“ sollte dann den Übeltäter bestrafen, wobei die Geldsumme gedeckelt war; für höhere Beträge war der jeweilige Lehenherr zuständig. Die Obergrenze bewährte sich nicht und wurde 1778 beseitigt. Dem „praeses“ oblag auch die Kontrolle der Gemeinderechnung, und sein Vertreter er-öffnete bei der Kirchweih den Plantanz. Kurzum, es war eindeutiger als zuvor ein Ganerbe der Dorf-herr für ein Jahr, um dann nach festem Turnus einem anderen Herrn Platz zu machen. Die Ordnung von 1588 hatte nur allgemein die Rückerstattung entzogenen Gemeindeguts gefordert, 1716 wurde ausdrücklich festgelegt, was zwei Männer zu zahlen hatten, die kommunalen Grund nutzen: Einer hatte ein Gewürzgärtlein angelegt, der andere ein Häuslein gebaut.
Verschärft wurden die Regelungen für die Aufnahme neuer Einwohner. Offenbar hatten manche Zuzügler die vorgeschriebene Gebühr nicht entrichtet, deshalb wurde 1716 bestimmt, sie dürften ihr Mobiliar nicht vom Wagen laden, bevor sie bezahlt hätten. Und für den Fall, daß ein
Einwohner ausgewiesen werde, kamen die Ganerben in der Ordnung von 1778 überein, dem Betroffenen keinen weiteren Aufenthalt in Schwürbitz zu gewähren. Offenbar war es vorgekommen, daß ein Ausgewiesener von seiner Herrschaft geschützt wurde oder einfach auf das Lehen
eines anderen Ganerben zog. Die Dorfordnung verhinderte Reibereien unter den Ganerben nicht völlig. Namentlich im Zeitalter des Absolutismus versuchte Bamberg oder versuchten übereifrige bambergische Beamte, von heftigen Protesten der übrigen Grundherren begleitet, die Macht des Landesherrn auszudehnen. So beklagte sich 1725 Philipp Heinrich von Künsberg zu Nagel empört beim Fürstbischof über „mannigfältige Beschwehrung“ durch den Vogt von Burgkunstadt. Künsberg hatte als amtierender Dorf- und Ge-meindeherr einen redwitzischen Untertanen „umb Zank und Schlägereyhändel willen“, verübt „mitten im Dorff auf der Gemeinte“, in Arrest genommen, was freilich in der Dorfordnung nicht vorgesehen war, und der Vogt wollte den Täter gewaltsam aus dem künsbergischen Lehen herausholen. 1774 be-schwerte sich Philipp Anton von Künsberg, der Vogt von Burgkunstadt sei in ein ihm lehenbares Haus zu Schwürbitz eingefallen. Hier immerhin stellte sich die Bamberger Regierung auf die Seite des Be-schwerdeführers und tadelte den Beamten. Dann und wann ignorierte ein Ritter die vereinbarten Regeln schlichtweg, namentlich dann, wenn durch ein weiteres Haus zusätzliche Einkünfte lockten. 1752 ließ Georg Ernst von Redwitz entgegen der Dorfordnung ein neues Haus errichten. Sogleich befahl der Lichtenfelser Kastner dem Zimmermann, den Bau einzustellen „bey Verlust seines Handwerckszeugs“. Schnellstens erstattete der redwitzische Schultheiß seinem Herrn Bericht, und dieser schrieb augenblicklich einen Brief nach Lichten-fels: „Wann mir nun dieses sehr frembt vorkommen thut, daß ich mir auf mein Lehen solle leges vorschreiben lassen, zumahlen da erweißlich, daß auch andere hh. Gangerben auf ihre Lehen haben Häuser bauen lassen. Solchemnach finde ich nit, warumb bey dem damahligen Erbauen keine Anthung, wohl aber erst bey mir neuerlich solche geschehen solle.“ Er, Redwitz, habe doch wohl „so viel recht alß wie andere, lasse es dahero darauff ankommen, und will erwarthen, wer mir solches verhindern wird.“
Das komplizierte und deshalb weiterhin konfliktträchtige Rechtsgeflecht des Dorfs bestand bis ins frühe 19. Jahrhundert. Im Sommer 1802 besetzten bayerische Truppen das Hochstift Bamberg, den fürstbischöflichen Staat, und im November wurde es dem Kurfürstentum Bayern
einverleibt. Als bischöflichen Anwesen wurden kurfürstliche. Im Frühjahr 1803 hoben die neuen Herren das Domkapitel auf und verstaatlichten den Besitz, aus den domkapitelischen und Obleilehen wurden ebenfalls kurfürstliche Lehen. Kurz, es stand nun ein bayerischer Block den
adligen Lehen gegenüber. Anfang 1806 wurde der bis dahin reichsunmittelbare Adel mediatisiert, also der Gewalt des bayerischen Kö-nigs unterworfen, notfalls gewaltsam. Allerdings behielten die adligen Familien ihre grundherrlichen Rechte, empfingen – ebenso wie das königliche
Rentamt – weiterhin Abgaben von ihren Untertanen, nun allerdings nicht mehr Käse, Eier, Hühner, sondern ausschließlich Geld. Und die Adelsgeschlechter bewahrten, wenn auch unter staatli-chem Dach, eine gewisse Gerichtsbarkeit über ihre Hintersassen; der Staat gab ihnen die
Möglichkeit, sogenannte Patrimonialgerichte zu bilden. Erst durch die Reformgesetzgebung des Revolutionsjahres 1848 wurden sie aufgehoben. Erst jetzt war Schwürbitz ein rechtlich einheitliches Gemeinwesen. Vom frühen 19. Jahrhundert ab gehörte Schwürbitz eindeutig einer
Verwaltung zu, während das Dorf bis dahin fallweise von Burgkunstadt, Lichtenfels, Staffelstein, Bamberg und mehreren Adelssitzen aus administriert worden war. Ab 1804 gehörte Schwürbitz zum Landgericht Banz, nach dessen Aufhebung 1813 zum Landgericht Lichtenfels. Dorthin
ist das Dorf bis heute dorthin ausgerichtet.
Es wäre ein lohnenswertes, freilich aufwendiges Unterfangen, auf einen Orts- und Flurplan von Schwürbitz die herrschaftliche Zugehörigkeit des einzelnen Hauses, des einzelnen Grundstücks einzu-zeichnen. Es entstünde ein buntscheckiges Bild, gleichsam ein Abbild Frankens im
kleinen. Diese Buntheit wirkte sich auf den Glauben aus. Nicht nur beide christliche Konfessionen waren in Schwürbitz vertreten, es bestand eine kleine jüdische Gemeinde. Seit 1587 sind Juden nachgewiesen. Und die Gemeinschaft wuchs: 1616 lesen wir, Achaz Wolf Georg von Schaumberg
habe hier „drey Jüdenheußer neulicher Zeit ufrichten laßen“. Um die gleiche Zeiten ließen sich Juden auch auf Obleilehen nieder. 1621 erfuhr das Domkapitel, daß „die Gemein zu Schwürwitz die doselbst wohnente Jueden veriagt“ habe; zum Hintergrund erfahren wir nichts. Die
Domherren strebten eine Einigung an; ob sie zustandekam, wissen wir freilich nicht. Letztmals sind Juden in Schwürbitz 1625 belegt.
Das Nebeneinander der beiden christlichen Konfessionen in Schwürbitz, sichtbar an den zwei Kirchen, ist Ausfluß einstiger Herrschaftsverhältnisse. Denn alle reichsunmittelbaren Herrschaften besaßen aufgrund des Augsburger Religionsfriedens von 1555 das jus reformandi, das Recht, den Glauben ihrer Untertanen zu bestimmen; sie waren lediglich verpflichtet, denjenigen, die den vorgeschriebenen Glauben nicht annehmen wollten, das beneficium emigrandi zu gewähren, die Möglichkeit auszuwandern.
Lange Zeit machte von diesem jus reformandi niemand Gebrauch. Und weil der Fürstbischof nicht eingriff, konnte die reformatorische Bewegung sich ausbreiten – zumal nach der Mitte des 16. Jahrhunderts, als in Marktgraitz, zu dem Schwürbitz pfarrlich gehörte, und in Marktzeuln
evangelische Pfarrer wirkten. Erst Fürstbischof Neithard von Thüngen wies ab 1595 seine Untertanen an, sich zum katholischen Glauben zu bekennen oder fortzuziehen. In den meisten Ämtern gehorchten sie, mancherorts gab es Murren, in wenigen Pfarreien erhob sich Widerstand. Letzteres war der Fall, als 1597 der evangelische Pfarrer von Marktgraitz ab- und ein katholischer Nachfolger eingesetzt werden sollte. „So wahr Gott ist“, schrieb der Burgkunstadter Vogt nach Bamberg, würden die Graitzer „keinen catholischen Pfarrherr annehmen“. 1598 gelang die Amtseinführung eines katholischen Pfarrers zwar, er mußte sich aber „allerhand Frevel und Mutwillen“ gefallen lassen. Kaum war Neithard von Thüngen Ende 1598 ge-storben, überfielen Marktgraitzer den Pfarrer, luden seine Habe auf einen Wagen, trieben ihn zum Dorf hinaus und setzten den früheren evangelischen Pfarrer wieder ein.
Nach einer ruhigeren Phase griff der 1609 gewählte Fürstbischof Johann Gottfried von Aschhausen die Gegenreformation wieder auf. Wieder war die Einsetzung eines katholischen Pfarrers in Markt-graitz auf Anhieb nicht gegen die Untertanen durchzusetzen – bewaffnet mit Gewehren,
Mistgabeln, Knüppel und Beilen hatten sie die Deputation aus Bamberg erwartet. Der Vorfall zeigt es: Sobald den evangelischen Pfarrern von Graitz und Zeuln befohlen war abzuziehen, regte sich in beiden Pfarrsprengeln Widerstand. Motor dieses Widerstands war ein Schwürbit-zer: der Notar Kilian Schauer. Als Sohn eines evangelischen Pfarrers in Niederfüllbach geboren, kam er durch die zweite Ehe seiner Mutter schon als Kind nach Schwürbitz. Schon 1597/98 hatte Schauers großer Bruder, nachmals selbst evangelischer Geistlicher, den Widerstand gegen die Gegenreformation angeführt. Als Jurist wußte Kilian Schauer, was allein gegen die Vertreibung der evangelischen Pfarrer dauerhaft helfen konnte: eine Klage vor dem Reichskammergericht in Speyer, einem der beiden obersten Reichsgerichte. Er reiste im Oktober 1609 dorthin, um einen Anwalt zu dingen, dernamens beider Pfarrgemeinden Klage gegen den Würzburger und den Bamberger Bischof erhob. Zweieinhalb Monate blieb Schauer in Speyer, um den Anwalt zu unterstützen, und er hielt dabei die Leute daheim brieflich auf dem Laufenden, ermutigte sie, gab ihnen
Verhaltensmaßregeln. Im November 1609 schuf der Bamberger Bischof vollendete Tatsachen. Er lockte die Familienväter fort und führte, als nur alte Leute, Frauen und Kinder im Ort waren, Pfarrer in Marktgraitz und Marktzeuln ein. Der Gemeinde wurden alle Waffen weggenommen, ferner Urkunden und Glockenschwengel – damit nicht Sturm geläutet werden konnte. Der Marktzeulner evangelische Pfarrer, Johann Haselmann, zog übrigens auf ein adliges Lehen in Schwürbitz, wo er noch 1614 nachzuweisen ist. Doch die Gemeinden hatten, angeführt von dem Schwürbitzer Schauer, ebenfalls Erfolg: Im Dezember 1609 wurden die Bischöfe von Bamberg und Würzburg vor das Reichskammergericht geladen. Und nachdem schon etliche Marktzeulner und Marktgraitzer katholisch geworden waren und noch mehr es versprochen hatten, um nicht fortziehen zu müssen, da erließ das Gericht ein Mandat an den Bischof, er solle die Einwohner der beiden Pfarrsprengel bis zu einer Entscheidung unbehelligt in ihren Häusern wohnen lassen. Kilian Schauer war mit einem Mal der bestgehaßte Gegenspieler des Bamberger Fürstbischofs. Zweimal, 1610 und 1611, fielen Beamte, begleitet von zig bewaffneten Bürgern aus Lichtenfels, nachts nach Schwürbitz ein und durchsuchten das Haus von Schauers Stiefvater, rechtswidrig, denn es war ein adliges Lehen. Schauer, vorgewarnt, entwischte ihnen. Er starb um die Jahreswende 1613/14 in Weidhausen.
Der Widerstand gegen die Gegenreformation konnte freilich den Gang der Dinge nur bremsen, nicht aufhalten, zu übermächtig war der Bamberger Bischof als Landesherr. So wurden auch die bischöflichen, die domkapitelischen und die Obleihintersassen in Schwürbitz wurden vor die Wahl gestellt, den katholischen Glauben anzunehmen oder fortzuziehen. Doch die Gebote allein halfen nichts, die Untertanen folgten Vorladungen in die Amtsstädte einfach nicht. So griff die Bamberger Regierung zu härteren Maßnahmen. Am 16. April 1614 fielen Beamte in
Schwürbitz ein, verhafteten drei Männer, brachten sie nach Lichtenfels. Einer wurde, um freizukommen, katholisch; ein anderer mußte am Tag seiner Freilassung fortziehen. Freilich ging die Bamberger Regierung – und das machte Widerstand erfolgreich – schubweise vor. Auf Phasen heftiger Aktivität folgten jahrelange Phasen der Untätigkeit. So unternahm Bamberg erst wieder 1624 gegenreformatorische Versuche in Schwürbitz. Alle Einwohner wurden nach Lichtenfels zitiert, wo sie den Befehl erhielten, binnen weniger Tage den katholischen Glauben anzunehmen oder zu verkaufen. Von den 48 erschienenen Haushaltsvorständen waren erst fünf katholisch, sieben kün-digten ihren Übertritt an, 29 sagten zu, sie würden „weichen“, d.h. emigrieren – die meisten wohl in der Hoffnung, man könne die Obrigkeit weiter hinhalten. In der Tat war Schwürbitz der Ort in der Pfarrei Marktgraitz, in dem die Gegenreformation bis dahin am wenigsten bewirkt hatte.
Auf die evangelischen Hintersassen des Domkapitels und der Oblei wuchs ab Juni 1624 der Druck – und in der Tat, gegen Jahresende waren unter ihnen nur noch „5 ungehorsamer weiber“, wie Frauen sich überhaupt der Gegenreformation am hartnäckigsten widersetzten. Erst um 1630 dürften alle Hintersassen des Bischofs, des Domkapitels und des Obleiherrn in Schwürbitz katholisch gewesen sein. Ab 1630 versuchte Bamberg überdies, die adligen Hintersassen zum katholischen Glauben zu bringen, gestützt auf ein kaiserliches Gesetz. Doch die nach Burgkunstadt Vorgeladenen blieben zumeist aus. Der Amtsverweser urteilte: „Da mit diesem Dorf, in welchem die allerhartneckhigsten und verstockhsten Lutheraner wohnen, nit die scherpfsten Zwangmittel vorgenommen werden, seind sie sonsten keinesweegs zur Religion zu bringen“. Wenige Monate später erreichte der Dreißigjährige Krieg, nachdem Schweden eingegriffen hatte, Franken. Nun hatte man andere Sorgen. Frisch Konvertierte, innerlich längst nicht für den katholi-schen Glauben gewonnen, kehrten zu ihrem angestammten, sprich: zum evangelischen
Glauben zu-rück. So standen am Kriegsende, 1649, in Schwürbitz 20 erwachsenen Katholiken 88 Protestanten ge-genüber. Sechs Jahre später waren es 38 katholische gegen 119 evangelische Erwachsene, unter letzteren auch Hintersassen des Bischofs und des Domkapitels.Allerdings kehrte sich bis ins frühe 19. Jahrhundert das Mehrheitsverhältnis um, so daß die Katholiken die deutliche Mehrheit stellten. In der Gemeinde herrschte Parität. Jeder habe, heißt es in der Dorfordnung von 1774, „bishero sei-ne religionsübung frey, ungehindert und ungekränket getrieben“. Eingeschränkt waren die Protestan-ten nur dadurch, daß der Ort, ebenso wie Michelau, zur Gänze in die Pfarrei Marktgraitz eingebunden blieb: Der Marktgraitzer Pfarrer taufte die Kinder der evangelischen Einwohner, er traute sie, und bei-gesetzt wurden sie auf dem Marktgraitzer Kirchhof. Bloß zum Gottesdienst durften die hiesigen Pro-testanten unangefochten in eine evangelische Kirche der Nachbarschaft gehen, etwa nach Obristfeld oder Weidhausen. So blieb es, auch über den Umbruch von 1802/03 hinaus, so blieb es auch, nachdem in Michelau 1803/04 eine evangelische Pfarrei entstanden war. Erst 1823 wurden Anstalten gemacht, die evangeli-schen Schwürbitzer aus dem Pfarrverband von Marktgraitz herauszulösen. Doch es genügte nicht, sie von der katholischen Pfarrei abzutrennen, man mußte sie auch einer evangelischen Pfarrei zuweisen. Und das erwies sich als schwierig, denn die Michelauer stellten hohe Geldforderungen, wenn sie die Schwürbitzer aufnehmen sollten – was staatliche und kirchliche Stellen gleichermaßen empörte: Vom „unbeugsamen Starrsinn“ der Michelauer sprachen sie, von unbegreiflichem Trotz, von kaltem, unnachbarlichem und lieblosem Verhalten. Obristfeld hätte die Schwürbitzer bereitwillig aufgenommen, doch dagegen sprach die Entfernung.
Endlich, 1826, waren alle Hürden überwunden. Im folgenden Jahr wurde ferner ein eigener evange-lischer Friedhof in Schwürbitz geweiht. Auch die Schwürbitzer Katholiken strebten aus der Pfarrei Marktgraitz heraus. Doch als sie 1850 durch Ministerialentschließung der Lokalkaplanei Lettenreuth zugewiesen wurden, paßte ihnen das gar nicht. Weiterhin gingen die Schwürbitzer zur Mutterkirche Marktgraitz, bis 1870 die
Staatsregie-rung nachgab und Schwürbitz stillschweigend nicht mehr Bezirk der Kuratie Lettenreuth zählte. Erst als 1882 eine Erweiterung des Marktgraitzers Friedhofs unausweichlich war, zogen es die hiesigen Katholiken vor, einen eigenen Begräbnisplatz zu schaffen, unmittelbar neben dem evangelischen Friedhof. Doch die katholischen Einwohner wollten mehr, strebten nach einer eigenen Kirchenge-meinde. Die Gründe hierfür wurden wiederholt aufgelistet: Die Kirche in Marktgraitz sei zu klein für die über 3000köpfige Pfarrgemeinde, und die möglichen Alternativen für den Gottesdienstbesuch, die Kirchen in Lettenreuth und Marktzeuln, platzten aus allen Nähten. Der Weg nach Marktgraitz war weit, eine Stunde, und bei längerem Regen versank man im Schlamm. Und schließlich, so befand der Bürgermeister, könne man die „immer tiefer und tiefer sinkenden religiös-sittlichen und sozialen Zu-stände“ in Schwürbitz nur durch die Anwesenheit eines Geistlichen beheben.
1885 gründete sich ein Kirchenbauverein, der emsig Geld sammelte für einen Kirchenbau, Lotterien veranstaltete und Zuschüsse vom Münchner Ludwigsmissionsverein und vom Paderborner Boni-fatiusverein einwarb, ein Kirchenbauverein, der so auf eine eigene Kirchengemeinde
zielte, bestehend aus Schwürbitz, Michelau, Neuensee, Neuensorg. 1894 lagen genehmigte Pläne für eine Kirche vor, gefertigt von dem Bamberger Architekten Gustav Haeberle, einem gebürtigen Schwaben, von dem auch die evangelische Kirche zu Lichtenfels stammt. Als 1898 der
bayerische Landtag signalisierte, die Finanzierung für eine Geistlichenstelle werde erst bewilligt, wenn Kirche und Wohnhaus stünden, machten sich die Schwürbitzer an den Bau von Kirche und Pfarrhaus. Gut 100 000 Mark kostete er, 50 000 hatten sie.
Die Schulden lasteten hart auf den Katholiken in Schwürbitz. Zwar hatte der Verein schon 1893 eine bayernweite Kollekte zugunsten des Baus beantragt, doch nichts hatte sich bewegt. 1900 erhielt eine Abordnung aus Schwürbitz eine Audienz beim bayerischen Kultusminister, der
ihnen Hoffnung machte, dessen Staatsministerium aber schließlich doch nur eine Kollekte in Südbayern bewilligte, die 1901 durchgeführt wurde und über 16 000 Mark erbrachte, viel Geld und doch bei weitem nicht genug. Der Druck der Schulden blieb, für zwei Jahrzehnte. Überdies sahen sich die Schwürbitzer getäuscht: Kirche und Pfarrhaus waren fertig, da verhinderte die schlechte Finanzlage des Staates die Schaffung der Geistlichenstelle. Sieben lange Jahre dauerte es, bis zum 1. Oktober 1906 der erste Kuratus sein Amt antrat: der 34jährige Georg Krümmer aus Friesen bei Buttenheim. 25 Jahre später rief sein Nachfolger, Kurat Matthias Zeltinger, einen Verein für Hauskrankenpflege und Kinderschule ins Leben, gewann Niederbronner Schwestern und gründete sogleich einen Kindergarten, anfangs im Nebengebäude der Gärtnerei Rauch. Als die Katholiken 1898 begannen, ihre prächtige Kirche hoch über dem Maintal zu bauen, da gründeten die Protestanten ebenfalls einen Kirchenbauverein. Langsam nur gelang es ihnen, Geld zu-sammenzutragen, dann kam der Erste Weltkrieg, und geraderechtzeitig noch kaufte man Baumaterial, bevor die Inflation von 1923 das Ersparte ins Nichts auflöste. Von 1925 bis 1927 baute man die Kirche nach Plänen von Johann Will in Nürnberg, einem gebürtigen Küpser. Eine Planstelle für einen Hilfsgeistlichen hatte die bayerische Generalsynode 1913 bewilligt, aber wegen des Kriegs zog erst 1922 mit dem Predigtamtskandidaten Heinrich Bock der erste evangelische Geistliche auf. Zwei Kirchen, zwei Geistliche, – zwei Schulen. Schon die Dorfordnung von 1716 billigte jeder Konfession zu, einen Lehrer für ihre Kinder zu halten. Ob es wirklich geschah, ist zu bezweifeln. Es fehlte an Geld. Die Katholiken jedenfalls traten 1778 an die Bamberger Hofkammer heran und baten um Brennholz „für ihren neu aufzustellenden Schulmeister zu Haltung der Winterschul“. Im Sommer also gab es gar keinen Unterricht. Ohne das Holz, schrieben die Schwürbitzer, seien sie „nicht im Stande, sonst den schulmeister zu halten“. Tatsächlich erhielten sie dasHolz, denn es sei, so die Hofkammer, „viel daran gelegen , in vermischten Ortschaften, wo catholische und lutherische Inwohnere sich befindeten, besonders die catholische Jugend in dem Christenthum instruiren zu lassen“. Nach 1802/03 organisierte die reformbegierige bayerische Regierung auch das Schulwesen neu. 1806 setzte man den alten, als unfähig geltenden Lehrer ab, der seit 24 Jahren im Amt war, und wies eine junge, fähige Nachwuchskraft ein. Dieser Lehrer freilich beklagte sich nach knapp zwei Jahren bitterlich, er habe „mit ununterbrochenen Hindernissen zu kämpfen“. Zum einen herrsche „die äus-serste Wildheit, Rohheit und allerschlechteste Denkungsart über Schulen unter den Ortseinwohnern“, und manche Kinder zeigten „größten Ungehorsam“ und „die auffallendste Bosheit“. Zum anderen sei das Gebäude, in dem Schulzimmer und Lehrerswohnung untergebracht waren, ein „altes dumpfigtes elendes Haus“. Namentlich die Wohnung sei „so schlecht“, daß nicht einmal der Gänsehirt sie nähme. „Denn die Fenster dieses Zimmers sind vor Fäulniß dem Einsturze nahe, und der Lehrer findet darin keinen Ort, täglich sein bischen Essen ohne Unsauberkeit, die durch die obere Decke fällt, zu verzehren. 3) Bey Gemeindeangelegenheiten versammeln sich die Einwohner im nämlichen Zimmer, die durch ihr unanständiges Lärmen und Schreyen nicht nur viele Unannehmlichkeiten und Hindernisse verursachen, sondern auch durch ihr Tobackrauchen (denn fast jeder erscheint mit einer Pfeiffe) einen solchen abscheulichen Dampf und Geruch befördern, daß die Gesundheit des Lehrers frühzeitig verlohren geht. 4) Gleich neben diesem Zimmer ist eine Schmiede angebracht, worin nebst den gewöhnlichen Schmiedsarbeiten auch Bräukessel gefertiget werden. Dieß verursacht ein solches Getös, daß es die weit herumliegenden Ortschaften sehr gut vernehmen können. Welches Elend für einen Lehrer, der in seiner solch traurigen Lage eine Anzahl von hundert Kindern zu guten Christen, zu brauchbaren Bürgern bilden soll! Welche Riesenarbeit für ihn!“ Anfangs scheinen beide Konfessionen ihre Kinder in diese Schule geschickt zu haben. Mit Zuwei-sung der Protestanten zur Pfarrei Michelau aber wurde bestimmt, sie könnten ihre Kinder bis zum zehnten Lebensjahre vor Ort in die katholische Schule geben, spätestens von da an aber müßten sie die evangelische Schule zu Michelau besuchen. Weil die evangelischen Schwürbitzer aber ihren Kindern den beschwerlichen Schulweg nicht zumuten wollten, drangen sie ab 1849 auf die Gründung einer ei-genen evangelischen Schule. Die Sache zog sich, da die Regierung von Oberfranken wenig Sympathie dafür hegte und ein geeignetes Haus fehlte. 1855/56 aber nahm die Schule den Unterricht auf. Seit die-sem Zeitpunkt gab es, was es schon seit dem frühen 18. Jahrhundert hätte geben dürfen: zwei Schulen.
Zwei Kirchen, zwei Schulen – die konfessionelle Situation fand auch politischen Niederschlag. Anders als in vielen anderen Dörfern gab es in Schwürbitz eben keine erdrückende politische Mehr-heit. Bei der Reichstagswahl von 1887 etwa bekamen von den 200 abgegebenen Stimmen
der Kandi-dat des Zentrums – das war die Partei des politischen Katholizismus – 107 Stimmen, der liberale Bewerber, für den die bürgerlichen Protestanten und kirchenfernen Katholiken votierten, 43, der Sozialdemokrat 50. Zwanzig Jahre später hatte sich das Verhältnis zugunsten
des Zentrumsmanns verschoben. Doch es existierten die Haltungen eben nebeneinander.
Zum Schluß sei noch ein Blick auf die Wirtschaft. Die Schwürbitzer Flur war klein, ein Bauerndorf war der Ort wohl nie. Das Kataster von 1855 weist nur sechs Bauern unter über 120 Haushalten auf. Um so mehr prägte der Main Schwürbitz. Da waren die Fischer, die für die Nutzung des Flusses dem Fürstbischof als dem Inhaber des Fi-schereirechts Abgaben zu zahlen hatten. Eine Liste dieser „Zinsfischer“ von 1577 weist für Schwür-bitz 10 aus. Beaufsichtigt wurden sie, wie fast 150 weitere Fischer zwischen Maineck und Ebensfeld, durch den Fischermeister in Lichtenfels, ein Amt, das der Forstmeister nebenher ausfüllte. Vor Ort führte einer der Fischer als sogenannter Fischerknecht die Aufsicht; ihm unterstanden seine Berufskol-legen in Schwürbitz, Gruben und Michelau. Im 18. Jahrhundert saß der für Schwürbitz zuständige Fi-scherknecht dann in Michelau. In Schwürbitz legten die Flößer an, hier versorgten sie sich mit Lebensmitteln, hier kehrten sie ein. So blühte die Bierbrauerei, und sie hatte eine lange Tradition. Schon im Bauernkriegsjahr 1525 beschwerten sich die Zeulner, der Fürstbischof habe den Schwürbitzern das Bierbrauen untersagt. Aber unter dem Schutz der Domherren und der Adligen hätten sie damit wieder begonnen, was den Zeulnern „zu verderblichem Schaden“ reiche. Schwürbitz war wegen der herrschaftlichen Gemengelage schwer zu kontrollieren, blieb immer ein wenig anarchisch. Andernorts wurden Brauhäuser nur zögerlich, gegen den heftigen Protest brauender Nachbarkommunen bewilligt. Anders Schwürbitz. Wie es hier war, zeigt der Antrag, den 1808 Johann Ammon stellte. Er wollte eine Brauerei einrichten. Seit 1798 habe er die nötigen Utensilien beschafft, nun endlich den Braukessel bestellt; man möge ihm dessen Einbau und die Aufnahme des Betriebs genehmigen. Das Landgericht Banz, zur Stellungnahme aufgefordert,erklärte, „daß bisher im Orte Schwürbitz jeder Gemeind Berechtigte ohne vorgängige Erlaubniß Bier braute und ausschenkte, und sogar ohne alle Anfrage die vollkommene Einrichtung zum Bierbrauen sich anschaffte. Zur Zeit bestehen daselbst acht mit dieser Einrichtung versehene Häußer.“ Die Landesdirektion in Bamberg gab Ammon seinen Willen, betonte aber zugleich, das sei das letzte Mal. Der bereits erreichte Stand war und blieb hoch.
Eine Statistik von 1820 weist für Schwürbitz sage und schreibe neun Brauhäuser aus, kein Ort im Landgericht Lichtenfels hatte mehr, bloß Uetzing kam Schwürbitz gleich, dann folgte mit sieben Braustätten Ebensfeld. 1855 sind sogar zehn Brauhäuser nachgewiesen (Hausnummern
22, 25, 30, 49, 84, 87, 88, 98, 100, 131). Die Braukessel faßten zwischen 15 und 18 Hektoliter, das waren ordentliche Durchschnittsgrößen.
Die Schwürbitzer Wirtshäuser gingen gut, brachten Geld. Die stattlichen Häuser zeigen es, und auch das Kataster von 1855. Unter den fünf größten Grundbesitzern des Ortes waren drei Wirte und Metzger, ein vierter wird bloß als Metzger bezeichnet, besaß aber ebenfalls ein Brauhaus. Wo das Brauwesen blühte, da fehlten Büttner nicht. Dieses Handwerk war 1820 mit neun Meistern vertreten. Und weil die Flößer nicht nur Bier brauchten, deshalb gab es 1820 in Schwürbitz 9 Bäcker, 4 Metzger und 4 Krämer. Auch in Schwürbitz selbst lebten Flößer; neun´Familien mit Grundbesitz gab es 1855. Und es wur-de Holzhandel getrieben. Die Bahn, die 1861 Kronach erreichte und 1885 bis Ludwigsstadt und zur Landesgrenze verlängert wurde, sie ersetzte den Holztransport auf dem Fluß nicht. Aber den beschwerlichen Weg auf der Ro-dach und dem Obermain, das Zusammenfügen der Stücke zu immer größeren Einheiten, das ersparte das neue Verkehrsmittel doch. Man konnte die Stämme per Bahn nach Lichtenfels, genauer: zum Gü-terbahnhof nach Seubelsdorf schaffen oder nach Zapfendorf oder zum Bamberger Hafen, um sie von dort auf dem Main zu den Absatzplätzen zu bringen. Flößer kamen seltener nach Schwürbitz.
Vielleicht war es auch Ausfluß des reichlich vorhandenen Holzes, daß in Schwürbitz auffällig viele Bauhandwerker lebten. Drei Namen wenigstens will ich nennen, Namen, denen sich Werke zuweisen lassen: Der Zimmermann Hans Rühr baute 1690 die Treppenstiege am MarktzeulnerRathaus. Als 1805 in Michelau ein evangelisches Pfarrhaus entstand, richtete der Schwürbitzer Zimmermann Kon-rad Plötz den Dachstuhl auf und baute eine Pfarrscheune. Die Michelauer Kirche, zwischen 1817 und 1819 errichtet, wurde von einem Oberlangheimer Maurermeister und seinem Schwürbitzer Kollegen Johann Gick (1770–1841) ausgeführt. Gick hatte 1813 den Vorgängerbau, die Annakapelle, abgebro-chen. Schultheiß und Dorfmeister von Michelau erklärten, er habe „immer alle grose und kleine Arbeiten bei unsrer Gemeine übernommen“ und sie seien „sehr zufrieden“. Gick arbeitete damals, wie er selbst schrieb, „mit 5 Gesellen, auch zuweilen mit 10 bis 15 derselben, deren Zahl sich täglich noch vermehren“. Auch der Bau des Michelauer Schulhauses im Jahr 1825 – des späteren, 1974 abgebrochenen Rathauses – wurde Gick übertragen. Noch 1855 lebten in Schwürbitz immerhin zwei Maurermeister und drei Maurergesellen mit Grundbesitz.
Und natürlich die Korbmacherei. Schon 1622 lieferte der Schwürbitzer Georg Kühlmann Körbe für den Fürstbischof von Würzburg; auf dem Floß wurden sie dorthin gebracht. Doch er war ein Einzel-fall. Der bambergischen Korbmacherzunft gehörten 1795 drei Schwürbitzer Meister an; daneben wer-den auf ritterschaftlichen Anwesen weitere Berufsvertreter gesessen sein. 1820 weist eine Gewerbesta-tistik 17 Korbmachermeister in Schwürbitz aus; sie waren damit die stärkste Berufsgruppe. Und sie wuchs. Allein in den 1830er Jahren wurden weitere 16 konzessioniert. Unter den rund 145 Grundbe-sitzern des Jahres 1855 in Schwürbitz waren 39 Korbmacher, über ein Viertel der Einwohnerschaft, Tendenz weiter steigend. Sage und schreibe neun Grundbesitzer wurden 1855 als Korbhändler bezeichnet (Witwen und Er-bengemeinschaften mitgerechnet). Die klare Scheidung zwischen Korbmacher und Korbhändler hatte sich erst kurz zuvor ausgebildet. Noch in der ersten Jahrhunderthälfte waren viele Korbmacher selbst auf Handelsreise gezogen. Für den Schwürbitzer Peter Lorz, wohnhaft Erhard-Vogel-Straße 11, sind mehrere dokumentiert: 1829 nach Lübeck und Kopenhagen, 1833 nach Schlesien, 1837 in die Departements Danzig und Posen, 1844 vermutlich wieder nach Schlesien. Doch Lorz gelang es nicht, sich fest als Händler zu etablieren. Doch auch diejenigen, denen es glückte, errangen keine allzu große Bedeutung. Gewiß, noch 1866 heißt es in einem Wirtschaftadreßbuch unter Schwürbitz: „Bedeutender Korbwaarenhandel“. Aber nur ein Händler ist namentlich genannt: Andreas Schmidt, der zugleich einenLebensmittelladen betrieb, wohnhaft Neuenseer Straße 1. Nach und nach wurden die Schwürbitzer Korbhändler verdrängt von den großen Handelshäusern, namentlich in Lichtenfels. Eine Statistik aus dem Jahr 1908 weist für Schwürbitz keine Handelsfirma mehr nach. Dafür stieg die Zahl der Korbmacher rasant: 431 Personen waren es 1906, 210 Männer und 221 Frauen. Sie lebten in denkbar schlechten Umständen: 51 Vermieter gebe es im Dorf, lesen wir 1909, – 51, die 81 Mietparteien unterbrachten, in zusammen 81 Wohnzimmern, 71 Kammern, 17 Küchen. „Die Belegung eines Bettes mit 1 Person bildet die seltene Ausnahme, fast alle Stätten sind mit 2 oft auch 3 Personen belegt und befinden sich oft auch unter sonst offenen Ziegeldächern Die Räume sind durch die mit dem Korbflechten verbundenen Manipulationen oft sehr mitgenommen, verwahrlost und unsauber. Daher kommt es auch, daß die tatsächlich freien Wohnungen in Bauernhäusern häufig nicht mehr an Korbflechter vermietet werden und lieber leer gelassen werden, weil die besser situierten Bauern auf solche Mieter nicht angewiesen sind; auch werden Preise verlangt, wie sie der Durchschnittskorbmacher nicht bezahlen kann.“ Abhilfe schuf eine Wohnungsgenossenschaft bilden, die Anfang 1908 ihre Tätigkeit aufnahm. Schon nach einem Jahr konnte sie eine stattliche Bilanz vorlegen: Sie hatte ihren Mitgliedern Hypo-theken beschafft, „ein Bauterain für 10 Korbmacherhäuser angekauft und einen staatlichen Zuschuß eingeworben. Nach und nach entspannte sich dadurch die Lage. Lange, über Jahrzehnte, blieb Schwürbitz Korbmacherdorf. Noch 1938 ernährte das Gewerbe über 150 Haushalte im Dorf. Erst nach dem Zweiten Weltkrieg ist diese Monokultur einer größeren Bunt-heit gewichen. Und 1973 endete mit Schließung der Brauerei Fischer die Brautradition von Schwürbitz.
Quelle: Dr. G. Dippold