Bauausschußsitzung März 2008

 

Ortsbesichtigungen gingen in der Mainfeldhalle sowie in der Scherer- und Trier-Straße der letzten Bauausschusssitzung unter Vorsitz von Ersten Bürgermeister Helmut Fischer voraus.
Hinsichtlich einer Reparatur in der Mainfeldhalle Michelau wurden Schäden am Schwingboden in der Mainfeldhalle festgestellt. Hiervon konnten sich die Bauausschussmitglieder überzeugen.  Hausmeister Wolfgang Fischer erklärte hierbei, dass sich untergelegte Keile verschoben haben, wodurch nun vereinzelte Stellen einbruchgefährdet sind. Da es sich hierbei hauptsächlich um den Torbereich handelt, wurde vom Bauausschuss festgelegt, den kompletten Handballkreis zu erneuern. Dieser Bereich soll sich durch eine etwas dunklere Farbgestaltung (dunkelblau) vom bestehenden Bodenbelag abheben. Erster Bürgermeister Helmut Fischer erklärte, dass über die Auftragsvergabe in der nichtöffentlichen Sitzung entschieden wird.


Hinsichtlich des Umbaues und der Erweiterung des Deutschen Korbmuseums (Genehmigungsplan) wies Erster Bürgermeister Helmut Fischer darauf hin, dass dieses Thema bereits in mehreren Sitzungen behandelt wurde. Am bestehenden Planungsvorschlag wurde nach wie vor nichts geändert und die Verwaltung empfahl, diesen so anzunehmen. Die auf den Bauantragsunterlagen fehlenden Nachbarunterschriften werden noch eingeholt. Sobald die Genehmigungsplanung beschlossen ist, wird in den kommenden Wochen die Ausschreibung der entsprechenden Gewerke erfolgen. Der Bauausschuss stimmte der Genehmigungsplanung zu.


Dem Gremium wurde das Bauvorhaben von Bertram Gärtner, Michelau, Holzgasse 3, erläutert.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Ost I“.
Es widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Baugrenzen und der Dachneigung. Ansonsten bestanden aus Sicht der Gemeinde keine Bedenken.
Der Bauausschuss stimmt dem Bauvorhaben zu.


Wegen des Antrages der Firma Kunststoff-Technik Scherer und Trier GmbH & Co. KG, Michelau, Siemensstraße 8 (Errichtung eines Leerguthallenplatzes mit Stahlhallenüberdachung) , konnten sich die Gemeinderäte bereits einen Eindruck von den örtlichen Gegebenheiten schaffen. Das Vorhaben liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan „Nord X“ und widerspricht den Festsetzungen hinsichtlich der Baugrenzen. Einer Befreiung bzw. Abweichung könnte jedoch zugestimmt werden, da sich die zwischen dem geplanten Bauvorhaben und der Straße befindlichen Parkplätze im Eigentum der Firma Scherer und Trier befinden und das Gebäude immer noch einen Abstand von sieben Meter zur Gehsteighinterkante aufweisen kann. Eine Beeinträchtigung der öffentlichen Verkehrsflächen ist nicht zu erwarten. Ebenso erteilte das Gremium dem Vorhaben und der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Baugrenzen das gemeindliche Einvernehmen. Es lag ein weiterer Antrag der Firma Kunststoff-Technik Scherer und Trier GmbH & Co. KG, Michelau, Siemensstraße 8, zwecks Errichtung einer Leerguthalle vor.
Der Standort der geplanten Leerguthalle liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan „Nord VIII“ und widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Baugrenzen. Hierzu wurde bemerkt, dass ursprünglich entlang der Siemensstraße zum betreffenden Grundstück ein Schrammbord von 0,5 m vorgesehen war. Von diesem wurde die Baugrenze in einem Abstand von fünf Meter festgelegt. Zwischenzeitlich wurde ein Gehweg mit einer Breite von zwei Meter  abgetreten. Im Abstand von 1,5 m zur Hinterkante Gehsteig wurde von der Firma Scherer und Trier eine Einfriedung errichtet und der Zwischenraum mit Sträuchern und Büschen bepflanzt. Die befestigte Hoffläche wird zwischenzeitlich bereits als Leegutlagerplatz genutzt.
Dies bedeutet, dass bereits jetzt eine Fläche von 1 m Abstand außerhalb der Baugrenze zur Lagerung genutzt wird. Bedenken gab es hinsichtlich der Verkehrseinsicht im Kreuzungsbereich kurz vor der Einmündung Scherer- und Trier-Straße/Siemensstraße. Bei der vorausgegangenen Ortsbesichtigung wurde festgestellt, dass das Gebäude mit einer Höhe von sechs Meter keine unverhältnismäßige Sichtbehinderung darstellt. Vielmehr müssten die Sträucher und Büsche entlang der Siemensstraße gestutzt werden, da diese die Einsicht erheblich beeinträchtigen. Der Bauausschuss erteilte dem Vorhaben und der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Baugrenzen das gemeindliche Einvernehmen. Eine Überschreitung der Baugrenze um einen Meter hielt der Bauausschuss für vertretbar.


Zur Bauvoranfrage von Franz-Xaver Sünkel, Neuensee, Hügelstraße 14, auf Wiederaufbau eines Geräteschuppens wurde vom Landratsamt Lichtenfels mitgeteilt, dass ein Antrag zur Wiedererrichtung seiner zerstörten Gartenhütte gestellt wurde. Das Vorhaben liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan „Neuensee West“ und würde sich später auf einem geplanten Bauplatz befinden und den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht entgegenstehen. Da die Erschließung des Gebietes in absehbarer Zeit nicht vorgesehen ist und es sich um eine Wiedererrichtung der Gartenhütte für den vorhandenen Streuobstgarten handelt, konnte aus Sicht der Gemeinde zugestimmt werden.

Erster Bürgermeister Helmut Fischer erklärte hinsichtlich des Michelauer Frühjahrsmarktes  (Sperrung und Umleitung am 27. April 2008), dass die Straßensperrung wie in den vergangenen Jahren üblich, erfolgen soll.


Wegen Nutzungsänderung eines Grundstücksstreifens zum Kfz-Handel mit Reparaturwerkstatt in Michelau verlas der Vorsitzende ein an den Verkäufer gerichtetes Schreiben des Landratsamtes Lichtenfels. Darin wird H. Töngel aufgefordert, einen Antrag auf Nutzungsänderung über die Gemeinde Michelau einzureichen.


Dritter Bürgermeister Paul Habich wies darauf hin, dass beim Osterkonzert Schwürbitz eine sehr wackelige Treppe zur Bühne verwendet wurde, die nur sehr umständlich bestiegen werden konnte. Er schlug deshalb vor, hierfür eine passende Treppe anfertigen zu lassen.


Des Weiteren wollte Dritter Bürgermeister Paul Habich wissen, ob über seinen Antrag aus der letzten Bauausschusssitzung, „Einsanden und Aerifizieren des Fußballplatzes in Schwürbitz“, bereits entschieden wurde. Bauamtsleiter Franz-Xaver Heid erklärte, dass der Antrag bereits intern behandelt wird, allerdings noch keine Entscheidung getroffen wurde.


Gemeinderat Roland Braun machte aufmerksam, dass die Räume in der evangelischen Schule in  Schwürbitz in einem sehr schlechten Zustand sind. Er forderte, dass die betroffenen Räumlichkeiten einen neuen Anstrich durch den gemeindlichen Bautrupp erhalten sollen.

hh

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